Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 15.10.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.01.1997 - 7 WF 12/97   

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https://dejure.org/1997,9440
OLG Hamm, 14.01.1997 - 7 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,9440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1997 - 7 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,9440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 7 WF 12/97 (https://dejure.org/1997,9440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 25
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Schöneberg, 25.10.2006 - 20 F 41/05

    Internationales Privatrecht: Internationale Zuständigkeit für eine Klage auf

    Persönliche und wirtschaftliche Gründe, wie etwa die fehlende Bedürftigkeit des Berechtigten oder die mangelnde Leistungsfähigkeit des Verpflichteten erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BGH a.a.O., OLG Hamm FamRZ 1998, 25).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 65/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7029
OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 65/96 (https://dejure.org/1996,7029)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.10.1996 - 7 UF 65/96 (https://dejure.org/1996,7029)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 7 UF 65/96 (https://dejure.org/1996,7029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Grundstücksbelastungen bei Bedarfsbemessung noch bei der Leistungsfähigkeit nach Unterhaltsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 65/96
    Der unterhaltsberechtigte Ehegatte braucht sich deshalb für die Bemessung seines nachehelichen Unterhalts von Gesetzes wegen an sich nur dann nicht an dem in der Ehe praktizierten Lebensstandard festhalten zu lassen, wenn sich die Eheleute "zugunsten der Vermögensbildung in unverhältnismäßig hohem Umfang in ihrer Lebensführung eingeschränkt und nach den gegebenen Verhältnissen erkennbar dürftig gelebt haben" (BGH, Urteil vom 29.3.1995, NJW-RR 1995, 835 f., 837).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 65/96
    Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser unterhaltsbegrenzenden Ausnahmevorschriften hat der Unterhaltsverpflichtete darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 28.3.1990, NJW 1990, 2810).
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 65/96
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.10.1990 - XII ZR 99/89 -, veröffentlicht in FamRZ 1991, 307 f., 310, in Fortführung und Präzisierung seiner - vom Antragsteller zitierten - Entscheidung vom 28.3.1990 ausgeführt, dass bei einer Ehedauer von 28 Jahren selbst bei einer Getrenntlebensdauer von 20 Jahren (!), jedenfalls wenn sich unter Berücksichtigung der Kindererziehung eine Ehedauer (= Zeit des Zusammenlebens der Ehepartner + anschließende Alleinerziehungszeiten der Unterhaltsberechtigten) von mehr als 20 Jahren ergibt, unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, "nur unter außergewöhnlichen Umständen" in Betracht gezogen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum haben sich dem Bundesgerichtshof in seiner ursprünglichen Hervorhebung der Ehedauer als Abwägungskriterium angeschlossen (siehe z. B. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1179 ; OLG Bamberg FamRZ 1998, 25 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1439 ; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl. 2004, 6.
  • OLG Koblenz, 11.03.2003 - 11 UF 319/02

    Nachehelicher Unterhalt: Aufstockungsunterhalt in Ansehung geänderter

    In einem solchen Falle kommt eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ohne das Hinzutreten weiterer besonderer Umstände grundsätzlich nicht in Betracht (BGH NJW 94, 935, OLG Bamberg, FamRZ 98, 25); da solche besonderen weiteren Umstände hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, scheidet eine Befristung des Unterhaltsanspruchs aus.
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